Liebhaberei
Liebhaberei ist die wirtschaftliche Betätigung des Steuerpflichtigen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Doch weder kleiner Umfang, noch das Erwirtschaften von Verlusten alleine reicht aus, um die Gewinnerzielungsabsicht zu verneinen. Das Finanzamt befindet sich in der angenehmen Situation der Rückschau auf die Vergangenheit. Es urteilt mit Wissen von heute über Ereignisse die Jahre zurückliegen. So betrachtet kann eine damals vielversprechende Investition aus der Sicht ihres Sachbearbeiters absurd erscheinen. Dagegen können Sie vorgehen und von unserer Erfahrung profitieren.