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Steuerberatung für Freiberufler

Für Sie als Freiberufler können wir gerne die gesamte laufende Betreuung gegenüber dem Fiskus übernehmen. Von der laufenden Buchführung über die Löhne bis zur Steuererklärung bekommen Sie alles aus der selben Hand. Wir bearbeiten Ihre Unterlagen in unserem Haus und das von den “klassischen” Papierbelegen bis hin zum Unternehmen-online, einem System bei dem Sie uns nur noch digitale Kopien zur Verfügung stellen.

Abgrenzung Freiberufler – Gewerbetreibender

Als Freiberufler besitzen Sie in den Steuergesetzen Privilegien. Als größtes ist wohl die Befreiung in der Gewerbesteuer zu sehen. Daher wird die Einstufung zum Freiberufler vom Finanzamt restriktiv gehandhabt.
Das kann zum einem zu Problemen führen, wenn Sie nicht zu den Katalogberufen nach §18 EStG gehören, zum Beispiel Anwalt, Arzt oder Ingenieur. Dann müssen Sie sich auf den Passus und ähnliche berufen. Dieses wird von den Finanzämtern oft zu unrecht bestritt.
Zum anderen liegt das Problem oft im Detail. Nicht alles was ein Freiberufler macht ist auch freiberuflich. Zum Beispiel kann es bei dem Verkauf von Softwarelizenzen durch einen freiberuflichen Programmierer zu einer gewerblichen Tätigkeit kommen.
Lassen Sie Ihren Fall prüfen. Wir haben Erfahrung in diesem Themenkoplex.

Art der Rechnungslegung

Es ist richtig, dass Sie als Freiberufler, nicht zur Bilanz gezwungen werden können. Unabhängig von der Unernehmensgröße dürfen Sie die Einnahmen- / Überschussrechnung verwenden. Doch es ist ein Wahlrecht. Es kann durchaus interessant sein zur Bilanz zu Wechseln, zum Beispiel bei über den Jahreswechsel ausstehenden Zahlungen. Vor allem wenn es in einem Jahr zu Ballungen kommt sollten wir darüber sprechen.